Biogasanlage Ostrau
Projektinformationen:
Die Biogas GbR Ostrau errichtete im Süden der Gemeinde Ostrau eine Biogasanlage, um regenerative Energiequellen zu nutzen. Die Anlage verarbeitet insbesondere die Gülle der unmittelbar benachbarten Milchviehanlage.
Zur Umsetzung des Vorhabens war die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 und § 9 BauGB erforderlich. Die Gemeinde Ostrau unterstützte diese gewerbliche Entwicklung, die neben der Nutzung nachwachsender Rohstoffe der Stärkung des vorhandenen Landwirtschaftsbetriebes und der Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum diente.
Im Bebauungsplan wurde ein Gewerbegebiet ausgewiesen, in dem nach § 8 Abs. 2 BauNVO Gewerbegebiete aller Art zulässig sind. Die Biogasanlage ist als ein gewerbliches Vorhaben nach § 8 BauNVO in einem Gewerbegebiet zulässig. Die Errichtung weiterer Anlagen und Flächen, die bei Betrieb der Anlage erforderlich sind, wie z.B. Lagerflächen und Lagerhäuser, sind im Gewerbegebiet ebenfalls möglich. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB wurde für das Vorhaben auch eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Umweltbericht dargestellt.
Planungsleistungen:
- Bebauungsplan (BP) gem. Leistungsbild § 19 HOAI (2009)
- Umweltbericht (UB)
- Vorbereitung Abwägung der Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange
- Unterstützung der planaufstellenden Kommune durch webbasierte Beteiligung gem. § 4 Abs. 4 BauGB