Bauleitplanung
Städtebauliche Satzungen
Ein weiteres Instrument um Baurecht zu schaffen sind, neben dem Bebauungsplan, die Städtebaulichen Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB.
Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Möglichkeit zur Erlangung von Baurecht die Günstigere ist. Bei der Beratung zum Planverfahren spielt die Art und die Menge der notwendigen Festsetzungen, die Dauer des Verfahrens und natürlich auch der finanzielle Aspekt eine Rolle.
Referenzobjekte
Wohngebiete
Ergänzungssatzung Gollmenz Nord, Gemeinde Schönwölkau, Sachsen
Auftraggeber: privat
laufende Planungen
- Wohnbebauung
- Ergänzungssatzung Am Sportplatz, OTGallen, Gemeinde Jesewitz, Sachsen
Auftraggeber: privat - Ergänzungssatzung Hildburghauser Str., Berlin
Auftraggeber: privat
- Ergänzungssatzung Am Sportplatz, OTGallen, Gemeinde Jesewitz, Sachsen
abgeschlossene Planungen (letzten 3 Jahre)
- 2018
- Ergänzungssatzung Wiesenstraße, Großbothen, Grimma, Sachsen
Auftraggeber: privat
- Ergänzungssatzung Wiesenstraße, Großbothen, Grimma, Sachsen
- 2017
- Ergänzungssatzung Gemarkung Brandis, Sachsen
Auftraggeber: privat - Ergänzungssatzung OT Gotha, Gemeinde Jesewitz, Sachsen
Auftraggeber: privat
- Ergänzungssatzung Gemarkung Gerichshain, Sachsen
Auftraggeber: privat
- Ergänzungssatzung Gemarkung Brandis, Sachsen