Lunzenauer Straße, Penig
Projektinformationen:
Am Übergang der Ortsteile Penig-Nord und Arnsdorf der Stadt Penig am Rande der Vorstadt Alt-Penig an der Lunzenauer Straße liegt eine historisch gewachsene Bebauung. Um für den bebauten Bereich der bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und anstehende Bauanträge einheitlich behandeln zu können, hat die Stadt Penig die Aufstellung einer Außenbereichssatzung beschlossen.
Das Interesse der Stadt Penig liegt darin, die Wohnangebotsinfrastruktur bedarfsgerecht an Standorten zur Verfügung zu stellen, die bereits weitestgehend über die erforderliche verkehrs- und medientechnische Erschließung verfügen. In diesem Zusammenhang verfolgt die Stadt Penig das Ziel auf Flächenreserven zurück zu greifen, die sich als bereits gestörte Flächen (Baubrachen) darstellen bzw. in einem baulichen Zusammenhang stehen (Baulückenschließung). Mit der Planung wird eine beliebige Ausweitung des Siedlungssplitters, durch maßvolle Verdichtung des bebauten Bereiches unter Einbeziehung einer benachbarten Brachfläche, verhindert.
Entsprechend sollen mit der vorliegenden Außenbereichssatzung insbesondere folgende Planungsziele erreicht werden:
- Abgrenzung des Siedlungssplitters und damit Beschränkung der Ausdehnung der baulichen Nutzung
- maßvolle Verdichtung des bereits bebauten Bereiches
- infrastruktureffiziente Auslastung der vorhandenen medientechnischen Erschließung
- Sicherung der verkehrstechnischen Erschließung
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Planungsleistungen:
- Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB
- Vorbereitung Abwägung der Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange