Denkmalpflegerisches Konzept Rosarium
Projektinformationen:
Das Rosarium Eilenburg ist als Kulturdenkmal im Sinne des § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschützt. Der heutige Bestand ist gekennzeichnet durch einen schlechten Erhaltungszustand sowohl was die baulichen Anlagen als auch den Gehölzbestand betrifft.
Ziel der Stadt Eilenburg war es, das Rosarium als städtische Grünanlage in seiner historischen Form und Funktion zu erhalten, mit Hilfe der Wiederanlage von Rosenbeeten seiner Namensgebung entsprechend optisch aufzuwerten und durch Pflege und Unterhaltungsmaßnahmen in seinem Fortbestand zu sichern. Angestrebt war eine offene und lichte Gestaltung als Duft- und Blühgarten. Die bestehende Verbindung zum Stadtpark einerseits und zum Bahnhof andererseits sollte erhalten bleiben.
Mit der gartendenkmalpflegerischen Konzeption galt es in erster Linie die vorhandene „originale Substanz“ zu sichern und durch geeignete Maßnahmen zu erhalten. Neben der Erhaltung der noch vorhandenen originalen Gartensubstanz sollte das Rosarium aber auch durch geeignete Entwicklungsmaßnahmen dem formulierten Leitbild nähergebracht werden.
Im erarbeiteten Maßnahmenkonzept wurde festgehalten, was während eines Zeitraumes von etwa zehn Jahren im Einzelnen zu tun ist, um der Verwirklichung des Leitkonzeptes näherzukommen. Auf Grundlage einer Auswertung der geschichtlichen Aussagen zum Rosarium und Kennzeichnung der zu erhaltende historischen Substanz wurde festgelegt, wo Schäden an der historische Substanz beseitig werden müssen, wo Entstellendes zu beseitigen ist, bzw. wo Erneuerungen nötig sind, um lückige oder verfallsgefährdete Strukturen zu erhalten. Es wurde weiterhin festgehalten, welche regelmäßigen Arbeiten zur Pflege durchzuführen sind, um die Erscheinung der Anlage dem Leitbild anzunähern.
Das Maßnahmenkonzept unterscheidet somit in Erhaltungs-, Rekonstruktions- und Pflegemaßnahmen.
Planungsleistungen:
- Gartendenkmalpflegerische Konzeption
- Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde